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Art. 21(2)(d)Letzte Aktualisierung: Mai 2026

NIS2 Lieferketten-Klassifikator

Geben Sie Ihre Lieferanten ein und das Tool klassifiziert sie als Tier 1 (Kritisch), Tier 2 (Wichtig) oder Tier 3 (Standard). Sie sehen sofort, welche Fragebogen, Vertragsklauseln und Prüfrechte pro Tier erforderlich sind.

Tragen Sie Ihre Lieferanten und Dienstleister ein. Das Tool klassifiziert jeden als Tier 1 (Kritisch), Tier 2 (Wichtig) oder Tier 3 (Standard) und zeigt die erforderlichen Maßnahmen.
Lieferant 1
Tier 2 — Wichtig
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NIS2 Artikel 21(2)(d): Was ist erforderlich?

Artikel 21(2)(d) der NIS2-Richtlinie macht Lieferkettensicherheit für alle betroffenen Einrichtungen verpflichtend. Einrichtungen müssen die Cybersicherheitsrisiken ihrer direkten Lieferanten und Dienstleister bewerten.

Die Bewertung muss die Qualität der Sicherheitsprodukte und -praktiken des Lieferanten berücksichtigen, einschließlich seiner eigenen Sicherheitsrichtlinien und seiner sicheren Entwicklungspraktiken.

Tier-Klassifizierungslogik

Tier 1: Lieferant kann Ihren Betrieb unterbrechen ODER hat Zugriff auf personenbezogene oder sensible Daten. Umfasst Cloud-Infrastruktur, SaaS-Plattformen mit Personendaten und Managed-Service-Provider mit Admin-Zugang.
Tier 2: SaaS oder Managed Service ohne Personendatenzugang, oder Lieferanten mit geschäftsrelevanten, aber nicht betriebskritischen Diensten.
Tier 3: Lieferanten ohne wesentlichen Datenzugang und ohne Möglichkeit zur Betriebsunterbrechung. Umfasst Standard-Hardware, allgemeine Beratung und nicht integrierte Software.