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Art. 21(2)(a)Letzte Aktualisierung: Mai 2026

NIS2 Risikoregister-Builder

Bewerten Sie Ihre Assets und Bedrohungen nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung. Das Tool berechnet Risikowerte und priorisiert Maßnahmen fĂŒr Ihre NIS2-Artikel-21(2)(a)-Dokumentation.

FĂŒgen Sie bis zu 12 Risiken hinzu. Bewerten Sie jedes nach Wahrscheinlichkeit (W) und Auswirkung (A) auf einer Skala von 1–5.
Risiko 1
Mittel (9)

Wahrscheinlichkeit (1 = selten, 5 = fast sicher)

Auswirkung (1 = minimal, 5 = kritisch)

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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NIS2 Artikel 21(2)(a): Was ist erforderlich?

Artikel 21(2)(a) der NIS2-Richtlinie verpflichtet alle betroffenen Einrichtungen zu einer dokumentierten Risikoanalysemethodik und schriftlichen Informationssicherheitsrichtlinien fĂŒr alle Informationssysteme.

Die Risikoanalyse muss mindestens jĂ€hrlich und nach wesentlichen InfrastrukturĂ€nderungen oder SicherheitsvorfĂ€llen aktualisiert werden. Die Ergebnisse mĂŒssen auf Vorstands- und Leitungsebene genehmigt werden.

Risikomatrix: Bewertungsraster

ScoreStufeMaßnahme
17–25KritischSofortige Behandlung erforderlich; Eskalation an GeschĂ€ftsleitung
10–16HochBehandlung innerhalb von 30 Tagen planen; Verantwortlichen zuweisen
5–9MittelBehandlung im nĂ€chsten Quartal einplanen
1–4NiedrigAkzeptieren oder im Rahmen regulĂ€rer Wartung behandeln