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In BearbeitungNIS2

NIS2 in Luxemburg

Luxemburg setzt NIS2 durch den Entwurf n°8385 um. ANSSI-LU ist als zuständige Behörde für die breite Cybersicherheitskoordination vorgesehen.

Umsetzungsgesetz
Projet de loi n°8385 (transposition draft)
In Kraft
Ausstehend
Zuständige Behörde
Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI-LU) / ILR
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
Juni 2026

Wichtige Fristen

Durchsetzungsziel
1. Juni 2026

Zuständige Behörde

Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI-LU) / ILR
Führender Koordinator; ILR reguliert spezifische Versorgungssektoren
https://www.anssi.lu

Luxemburg teilt die Aufsicht auf: ANSSI-LU koordiniert Standards, während Branchenaufsichten wie ILR und CSSF spezifische Compliance-Programme betreiben.

Registrierungsprozess

Registrierungsverfahren starten auf der zentralen ANSSI-LU-Plattform nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

📊 Quick Test

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Bereitstellung von Registrierungsdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde
  • 2Implementierung von Risikominderungsmaßnahmen nach nationalen Leitfäden
  • 3Einsatz fortschrittlicher Systeme zur Erfassung von Sicherheitslogs

Nationale Besonderheiten

Luxemburg stimmt NIS2 eng mit bestehenden Finanzsektorregulierungen (CSSF-Rundschreiben) ab

Häufige Fragen zu NIS2 in Luxemburg

Wer überwacht Telekommunikationsunternehmen in Luxemburg?
Das Luxemburger Institut für Regulierung (ILR) überwacht Telekommunikations- und Energieanbieter im Rahmen von NIS2.

Bereit für die NIS2-Compliance?

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