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UmgesetztNIS2

NIS2 in Finnland

Finnland hat NIS2 durch das Gesetz über das Cybersicherheits-Management umgesetzt. Traficom übernimmt die aufsichtsrechtliche Koordination.

Umsetzungsgesetz
Laki kyberturvallisuuden hallinnasta (Cybersecurity Governance Act 124/2025)
In Kraft
8. April 2025
Zuständige Behörde
Finnische Transport- und Kommunikationsbehörde (Traficom)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
€10 million or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
€7 million or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
April 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
8. April 2025

Zuständige Behörde

Finnische Transport- und Kommunikationsbehörde (Traficom)
Führende Aufsichtsbehörde und Host des nationalen Cybersicherheitszentrums
https://www.kyberturvallisuuskeskus.fi

Finnland fördert einen kollaborativen Cybersicherheitsansatz. Traficom teilt Bedrohungsinformationen, gibt Richtlinien heraus und führt risikobasierte Audits durch.

Registrierungsprozess

Registrierung über das digitale Formular auf der Website des Traficom Cybersicherheitszentrums unter Verwendung der Unternehmensdaten.

📊 Quick Test

Find out if your company is in scope

Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

Check NIS2 Scope →

Wesentliche Anforderungen

  • 1Selbsterklärung über die Traficom-Registrierungsschnittstellen
  • 2Vorfallsmeldungen innerhalb von 24 Stunden an das Kyberturvallisuuskeskus
  • 3Haftung des Vorstands und obligatorische Schulungsprogramme

Nationale Besonderheiten

Finnland legt Wert auf digitale Routing-Pfade und Konnektivitätsparameter in extremen Umweltszenarien

Häufige Fragen zu NIS2 in Finnland

Wer ist der Hauptansprechpartner bei Bedrohungen in Finnland?
Das Kyberturvallisuuskeskus (NCSC-FI) bearbeitet alle eingehenden Meldungen und veröffentlicht lokale Warnberichte.

Bereit für die NIS2-Compliance?

Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools, um Ihren NIS2-Status zu prüfen und eine Lückenanalyse durchzuführen.