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UmgesetztNIS2

NIS2 in Tschechien

Tschechien hat NIS2 durch das neue Cybersicherheitsgesetz umgesetzt. NÚKIB regelt die Einhaltung mit robusten technischen Richtlinien und strengen Strafen.

Umsetzungsgesetz
Zákon o kybernetické bezpečnosti (New Cybersecurity Act)
In Kraft
1. November 2025
Zuständige Behörde
Nationales Amt für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB)
Max. Bußgeld (Wesentliche)
CZK 250 million (~€10 million) or 2% of global annual turnover
Max. Bußgeld (Wichtige)
CZK 175 million (~€7 million) or 1.4% of global annual turnover
Vollständige Durchsetzung
November 2025

Wichtige Fristen

Gesetz in Kraft
1. November 2025

Zuständige Behörde

Nationales Amt für Cyber- und Informationssicherheit (NÚKIB)
Unabhängiger Regulator und nationale CSIRT-Schnittstelle
https://www.nukib.cz

NÚKIB ist bekannt für sehr detaillierte technische Vorschriften (Vyhláška o kybernetické bezpečnosti), die von den Betreibern eine strenge Sicherheitsarchitektur verlangen.

Registrierungsprozess

Registrierung über das staatliche Datenbankportal von NÚKIB mit Standardidentitäts- und Betriebsparametern.

📊 Quick Test

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Does your organisation fall under Annex I (Essential) or Annex II (Important) entities?

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Wesentliche Anforderungen

  • 1Identifizierung und Selbsterklärung des Anwendungsbereichs innerhalb von 30 Tagen
  • 2Durchsetzung von Zero-Trust-Zugriffskontrollen für Verwaltungsportale
  • 3Koordination einer transparenten Schwachstellenoffenlegung

Nationale Besonderheiten

Tschechien erzwingt Lieferkettenprüfungen für Hochrisikotechnologien in kritischen öffentlichen Bereichen

Häufige Fragen zu NIS2 in Tschechien

Wie behandelt Tschechien Hochrisiko-Lieferanten?
Nach dem neuen Gesetz kann NÚKIB bestimmte Hardware- oder Softwareanbieter von kritischen nationalen Infrastrukturen ausschließen oder einschränken.

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