TL;DR
NIS2 Artikel 23 schreibt drei Meldephasen vor: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Die 24h-Frist beginnt, sobald Sie von einem erheblichen Vorfall wissen, nicht erst, wenn Sie die vollständigen Details kennen.
Die Meldepflichten nach NIS2 sind strenger als alles, was EU-Unternehmen bisher kannten. Die DSGVO gibt Ihnen 72 Stunden für eine Datenpannen-Meldung. NIS2 verkürzt das auf 24 Stunden für die erste Frühwarnung, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt kaum Informationen haben.
Dieser Leitfaden erklärt, was einen 'erheblichen Vorfall' ausmacht, was in jede der drei Meldungen gehört, an wen Sie melden und welche Fehler die meisten Organisationen beim ersten Mal machen.
Wann ist ein Vorfall 'erheblich'?
NIS2 Artikel 23(3) definiert einen erheblichen Vorfall als einen Vorfall, der:
schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder finanzielle Verluste für die betreffende Einrichtung verursacht hat oder verursachen kann, oder
andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden betroffen hat oder betreffen kann.
Die EU-Durchführungsverordnung 2024/2690 hat sektorspezifische Quantifizierungsschwellen eingeführt. Beispiele für konkrete Schwellenwerte:
| Sektor | Beispielschwellenwert für 'erheblich' |
|---|---|
| DNS-Dienste | Ausfall von mehr als 30 Minuten oder Beeinträchtigung von mehr als 1 % der Nutzer |
| Cloud-Dienste (Kategorie Essential) | Ausfall von mehr als 60 Minuten oder Datenverlust |
| Energie (Strom) | Ausfall, der mehr als 50.000 Nutzer betrifft oder länger als 60 Minuten dauert |
| Gesundheit (Krankenhäuser) | Ausfall kritischer IT-Systeme, der die Patientenversorgung für mehr als 30 Minuten beeinträchtigt |
| Finanzinfrastruktur | Ausfall von Zahlungsdienstleistungen für mehr als 30 Minuten oder Verlust von Kundendaten |
Quelle: EU Durchführungsverordnung 2024/2690. Die vollständigen Schwellenwerte variieren je nach Sektor und Einrichtungstyp.
Die drei Meldephasen im Detail
- Klare Angabe, dass ein erheblicher Vorfall aufgetreten ist oder vermutet wird
- Art des Vorfalls (soweit bekannt): Ransomware, DDoS, Datenpanne, unbefugter Zugriff, etc.
- Ob der Vorfall grenzüberschreitend ist oder sein könnte
- Vorläufige Einschätzung, ob es sich um einen böswilligen Akt handelt
- Kein vollständiger Bericht erforderlich: 'We are investigating, details to follow' ist zulässig
- Aktualisierung oder Bestätigung der Informationen aus der Frühwarnung
- Erste Bewertung des Vorfalls: Schwere, Auswirkungen, Indikatoren für Kompromittierung (IoCs)
- Art der Bedrohung oder Ursache, soweit ermittelt: externe Angreifer, interner Fehler, Lieferkettenproblem
- Betroffene Systeme, Dienste und geografische Gebiete
- Ergriffene oder geplante Abhilfemaßnahmen
- Bei Bedarf: Anforderung von Unterstützung durch CSIRT oder Behörde
- Vollständige Beschreibung des Vorfalls: Zeitachse, betroffene Systeme, Angriffsvektoren
- Root-Cause-Analyse: Wie konnte der Vorfall eintreten?
- Bewertung der Schwere und grenzüberschreitenden Auswirkungen
- Ergriffene Abhilfemaßnahmen und deren Wirksamkeit
- Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger gleichartiger Vorfälle
- Status: ob der Vorfall noch andauert oder abgeschlossen ist
Wer erhält die Meldung?
NIS2 legt den primären Empfänger von Vorfallsmeldungen als das nationale CSIRT fest. Wenn der Mitgliedsstaat kein CSIRT als primären Empfänger bestimmt hat, geht die Meldung direkt an die zuständige nationale Behörde. In einigen Ländern sind beide zu benachrichtigen.
| Land | Meldestelle | Portal / Kontakt |
|---|---|---|
| 🇩🇪 Germany | BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) | bsi.bund.de/meldung |
| 🇧🇪 Belgium | CCB (Centre for Cybersecurity Belgium) / CERT.be | cert.be / report.ccb.belgium.be |
| 🇫🇷 France | ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information) | cyber.gouv.fr/declaration-d-incident |
| 🇳🇱 Netherlands | NCSC-NL (via sector regulators) | ncsc.nl |
| 🇸🇪 Sweden | NCSC-SE (Nationellt cybersäkerhetscenter) | ncsc.se |
| 🇪🇸 Spain | CCN-CERT / INCIBE-CERT | incibe.es / ccn-cert.cni.es |
Überprüfen Sie immer die aktuellen Meldeportale direkt bei Ihrer nationalen Behörde, da sich Prozesse nach nationaler Umsetzung ändern können.
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Die häufigsten Fehler bei NIS2-Meldungen
Freiwillige Meldungen und ihr Nutzen
NIS2 erlaubt auch freiwillige Meldungen für Vorfälle, die die Schwelle für eine Pflichtmeldung nicht erreichen. Artikel 30 stellt klar, dass solche Meldungen der Organisation nicht zum Nachteil gereichen dürfen. Das ist ein bewusster Anreiz, um die Behörden über aufkommende Bedrohungslagen informiert zu halten.
Freiwillige Meldungen können strategisch sinnvoll sein: Sie bauen eine Beziehung zur Behörde auf, bevor Sie diese im Ernstfall brauchen, und zeigen eine kooperative Haltung, die bei späteren Bußgeldberechnungen positiv berücksichtigt werden kann.
So bereiten Sie Ihren Meldeprozess vor
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